Ist die Aristolochiasäure in der Asarum-Pflanze tatsächlich kanzerogen?
Die wichtige Bedeutung epidemiologischer Effektmodifikation

Wie sagen es die Experten? "Der mehrfach beschriebene Nachweis von Aristolochiasäure-Addukten an die DNA beweist die ursächliche Rolle von Aristolochiasäure. Es gibt wohl nur wenige Substanzen, die so eindeutig als krebserregend nachgewiesen sind wie Aristolochiasäure."
 
Die Klinische Epidemiologie stellt sich die Frage: Wie wichtig ist etwas? Ist es relevant? So hat eine ursächliche Rolle auch das Zündholz beim Scheunenbrand. Trotzdem ist das für einen nicht akademisch verbildeten Menschen kein Grund, das Zündholz zu verbieten, weil diese "Ursache" keine wirkliche Relevanz hat. Es ist eine interessante Frage, wie lange es dauern wird, bis die Widerstandskäfte als die klinisch meist entscheidende Determinante von Krankheitsverläufen ins Bewusstsein der Medizin kommen wird. Irgendwann wird man sehen, dass Kanzerogenität ein Wechselspiel zwischen Kanzerogen und Suszeptibilität ist und die relevante Ursache nicht einfach beim "bewiesenen Kanzerogen" liegt.
 

Die Verwendung von Xi Xin (Asarum) ist 2010 verboten worden, weil sie Spuren der als kanzerogen betrachteten Aristolochiasäure enthält. Nach den in der Klinischen Epidemiologie üblichen Kausalitäts-Kriterien jedoch lässt sich eine Kanzerogenität von Aristolochia-Pflanzen nicht belegen; als "Beweis" liegen nur die Ergebnisse von Tierversuchen vor, die irreführen können. Aristolochia-Pflanzen wie Guang Fang Ji (Aristolochia fangchi) sind in der chinesischen Medizin seit alters her der kalten Wirkung wegen mit Vorsicht verwendet worden, ebenso wie das erst in jüngerer Zeit verwendete Guan Mu Tong (Aristolochia manshuriensis). Kalte Arzneien schwächen das Nieren-Yang. Im Fall der ominösen belgischen Nephropathie-Fälle erfolgte eine mehrfach kontraindizierte Verwendung dieser chinesischen Mittel. Xi Xin hingegen wirkt warm und schwächt die Niere nicht.
Es fällt auf, dass das Asarum-Verbot mit vielen Medikamenten der Pharmaindustrie kontrastiert, deren kanzerogene Wirkungen aufgrund kontrollierter Studien tatsächlich gut dokumentiert sind und die dennoch zugelassen sind. Sinnvollerweise, denn wir erwarten vom Arzt, dass er Medikamente richtig anwendet, dort wo sie mehr nützen als schaden. Entscheidend sind also Effektmodifikationen, die in einem zu praxisfremden, modernen Sicherheitsverständnis vergessen zu gehen drohen. Das Asarum-Verbot in der Schweiz entspricht einer durch den "Volkswillen" obsolet gewordenen Benachteiligung komplementärmedizinischer Arzneien gegenüber den Arzneien der Pharmaindustrie.


von Johannes G. Schmidt, Severin Bühlmann, Ying Shao

Erschienen in Schweiz. Zeitschrift für Ganzheitsmedizin         Download inkl. Leserbriefe